Minimum wage à la Germany Trotz der auch im Jahr 2016 noch anhaltenden deutlichen Lohnsteigerungen im Niedriglohnbereich gibt es nach wie vor ein Problem mit weitverbreiteten Umgehungen des gesetzlichen Mindestlohns. Werden bei der Stundenlohn-Berechnung die vertragliche Arbeitszeit und bezahlte Überstunden des Vormonats zugrunde gelegt, erhalten 9,8% der Beschäftigten den Mindestlohn nicht, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. In absoluten Zahlen entspricht dies 2,7 Mio. abhängig Beschäftigten … Besonders häufig wird der Mindestlohn im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht eingehalten, wo ca. 38% der (anspruchsberechtigten) Beschäftigten nicht den Mindestlohn erhalten, gefolgt vom Einzelhandel mit ca. 20% Mindestlohn-Umgehungen (Abb. 2). Auch ca. 43%
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Minimum wage à la Germany
Trotz der auch im Jahr 2016 noch anhaltenden deutlichen Lohnsteigerungen im Niedriglohnbereich gibt es nach wie vor ein Problem mit weitverbreiteten Umgehungen des gesetzlichen Mindestlohns. Werden bei der Stundenlohn-Berechnung die vertragliche Arbeitszeit und bezahlte Überstunden des Vormonats zugrunde gelegt, erhalten 9,8% der Beschäftigten den Mindestlohn nicht, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. In absoluten Zahlen entspricht dies 2,7 Mio. abhängig Beschäftigten …
Besonders häufig wird der Mindestlohn im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht eingehalten, wo ca. 38% der (anspruchsberechtigten) Beschäftigten nicht den Mindestlohn erhalten, gefolgt vom Einzelhandel mit ca. 20% Mindestlohn-Umgehungen (Abb. 2). Auch ca. 43% der Beschäftigten in privaten Haushalten (bspw. Minijobs für die Haushaltsführung oder zum Babysitting) bleibt der Mindestlohn verwehrt. Hier dürfte die Einhaltung des Mindestlohns mit am schwierigsten zu kontrollieren sein. Allerdings sind Mindestlohn-Umgehungen nicht auf den Dienstleistungssektor beschränkt. So ist die Quote z. B. in der Nahrungsmittelindustrie mit ca. 17% überdurchschnittlich hoch. Auch in der überwiegend durch Tarifbindung geprägten metallverarbeitenden Industrie erhalten ca. 7% der Beschäftigten nicht den Mindestlohn, der ihnen per Gesetz zusteht.