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Konsolidierung, Vorrangstellung? Bargeld als Schuldschein oder Steuergutschrift?

Summary:
Dr. Joachim Nanninga studierte Philosophie in Erlangen und Hamburg und hat als Erwachsenenbildner und Unternehmensberater gearbeitet. Sein besonderes Interesse gilt zur Zeit der Herausforderung, wie ökonomisches Denken für die Lehrerfortbildung fruchtbar gemacht werden kann. Er betreibt einen Blog zu wirtschaftspolitischen Themen. Als Rothaariger habe ich mich von Paul Steinhardts MMT-Kritik besonders angesprochen gefühlt. Günther Grunerts Texte ziehen mein Interesse nicht minder an. Besondere Aufmerksamkeit verdient es, wenn zwei gestandene MAKROSKOP-Autoren die geldtheoretische Debatte neu entfachen, in der schon alle Argumente ausgetauscht schienen. Steinhardt hat vorgelegt mit einer Kritik am Konsolidierungs-Konzept Staat-Zentralbank, an der Behauptung des

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Paul Steinhardt writes Streit um des Kaisers Bart?

Dr. Joachim Nanninga studierte Philosophie in Erlangen und Hamburg und hat als Erwachsenenbildner und Unternehmensberater gearbeitet. Sein besonderes Interesse gilt zur Zeit der Herausforderung, wie ökonomisches Denken für die Lehrerfortbildung fruchtbar gemacht werden kann. Er betreibt einen Blog zu wirtschaftspolitischen Themen.

Als Rothaariger habe ich mich von Paul Steinhardts MMT-Kritik besonders angesprochen gefühlt. Günther Grunerts Texte ziehen mein Interesse nicht minder an.

Besondere Aufmerksamkeit verdient es, wenn zwei gestandene MAKROSKOP-Autoren die geldtheoretische Debatte neu entfachen, in der schon alle Argumente ausgetauscht schienen.

Steinhardt hat vorgelegt mit einer Kritik am Konsolidierungs-Konzept Staat-Zentralbank, an der Behauptung des Vorrangs des Zentralbankgeldes und der Darstellung des Bargeldes als „Schuldscheine“ des Staates. Ich verstehe ebenso wie Grunert Steinhardts Kritik als Versuch der korrigierenden Weiterentwicklung der MMT-Thesen. Grunert sieht dagegen diesen Korrekturbedarf nicht und begründet dies in seiner Replik ausführlich. Beide Autoren behaupten, dass mit der unterschiedlichen Sichtweise unterschiedliche praktische Konsequenzen verbunden sind.

Da in meinen Siebzigern meine roten Haare ins Weiße wechseln, kann ich sagen: Ich bin zu alt, um nur zu spielen, zu jung, um ohne Wunsch zu sein. Es beseelt mich der Wunsch, den Streit nicht als spannendes Spiel aufzufassen und zu warten, wie die Recken sich weiterhin schlagen, sondern die Beteiligten auf der theoretischen Ebene zusammenzuführen, um das Feld für die Diskussion der praktischen Konsequenzen freizumachen.

Dabei wohnen zwei Seelen, ach, in meiner Brust, und ich möchte beiden Kontrahenten in vielen Punkten gleichermaßen Recht geben. Ich glaube, dass ihr Dissens in Teilen unnötigerweise geführt wird und dass in der Argumentation der beiden Autoren die Berücksichtigung eines besonderen Aspektes den Streit entscheidend entschärfen kann: die begrifflichen Trennung der Zahlungsmittelebene und der Geldvermögensebene.

Konsolidierung?

Konsolidierung ist ein Fachwort, das in unterschiedlichen Themenfeldern und Wissenschaften gebräuchlich ist. Es kann z. B. im Finanzwesen die Umwandlung kurzfristiger in langfristige Schulden, im kaufmännischen Berichtswesen eines Konzerns die Zusammenfassung und das Bereinigen von Einzelabschlüssen mehrerer Gesellschaften des Konzerns bedeuten.

In der Makroökonomie ist es üblich, die gesamte Volkswirtschaft zusammen mit dem Ausland als Gesamtheit einzelner Sektoren darzustellen und für diese Sektoren bestimmte Strömungsgrößen und die damit gegebenen Veränderungen der zugehörigen Bestandsgrößen auszuweisen. MAKROSKOP-Lesern sind z. B. die Tableaus mit den Finanzierungssalden der Sektoren Staat, Unternehmen, private Haushalte, Ausland wohlbekannt, zuletzt hier zu finden. Jeder dieser Sektoren bildet ein Aggregat, in dem alle Einnahmen und Ausgaben konsolidiert werden, so dass am Ende eine einzige Zahl ausgewiesen ist, in der gewissermaßen alle internen Käufe und Verkäufe verschluckt sind und nur noch berichtet wird, wie es sich um die Einnahmen und Ausgaben dieses Sektors im Beziehung zu der Gesamtheit der anderen Sektoren verhält.

Diese Sektoren sind selbstverständlich keine Subjekte, sondern Buchungspositionen im makroökonomischen Berichtswesen. Es wird berichtet, ob es sich dabei um einen Einnahmen- oder Ausgaben-Überschuss handelt und wie hoch die Differenz ausfällt oder ob beide Größen gleich sind. Strittig ist zwischen Steinhardt und Grunert wohl nicht die Technik dieser Konsolidierung. Mit ihr werden ganz simpel alle Käufe und Verkäufe aller Agenten dieses Sektors miteinander aufgerechnet. Es bleiben die Transaktionen mit Agenten der anderen Sektoren übrig, die in Summe positiv, negativ oder Null sein können. Ich sehe auch keinen Dissens in dem Verständnis, dass es sich bei der Konsolidierung, die zu den Sektoren als großen Aggregaten der Volkswirtschaft führt, um eine theoretische Konstruktion handelt, die erst ein bestimmtes makroökonomisches Berichtswesen ermöglichen soll.

Steinhardt stellt auch nicht die theoretische Korrektheit beliebiger Sektoren-Konstrukte in Frage, wohl aber ihre Sinnhaftigkeit, wenn diese Konstrukte keine relevanten Aussagen erlauben, wie er am Beispiel der zwei Sektoren der Rothaarigen und der Komplementärgruppe der Nicht-Rothaarigen nachvollziehbar zeigt. Steinhardt hält den Verlauf der Sektoren-Grenzen für kritikwürdig, wenn für den Staatssektor der Rechnungen und sonstige Zuwendungen bezahlende und Steuern einnehmende Staat mit der Zentralbank zu einem Sektor zusammengefasst wird. Er hält einen Banken-Sektor – Geschäftsbanken und Zentralbank – für sinnvoller, weil auf diese Weise die sogenannten Geldproduzenten von den Geldnutzern sektoral abgegrenzt seien.

Allerdings sind im Tableau der Finanzierungssalden der Sektoren die Banken gar nicht eigens als Sektor ausgewiesen. Auf die Frage, wie sie sinnvollerweise einzugliedern wären, will ich später zurückkommen. Es wird sich zeigen, dass sie vermögenstechnisch und liquiditätstechnisch unterschiedlichen Sektoren-Konstrukten zuzuordnen sind.

Eine Abstimmung in einem Gespräch hätte geholfen …

Wenn sich die beiden Kontrahenten in einem Gespräch abgestimmt hätten, über welche Art Konsolidierung sie einen Disput führen wollten, also welche ökonomische Dimension Gegenstand der Konsolidierung werden soll, sähen die Fronten im Disput womöglich anders aus. Es ist nicht dasselbe, ob eine sektorale Konsolidierung die Geldvermögensveränderung oder die Liquiditätsveränderung betreffen soll, ob es also um die Geldvermögensumschichtung oder um die Zahlungsmittelumschichtung gehen soll.

Um das Ergebnis hier schon vorweg zu nehmen: Steinhardt hat recht, wenn es um die Liquiditätsfrage geht, Grunert hat recht, wenn es um die Geldvermögensebene geht. Verwirrenderweise geht es bei den Tableaus, die „Finanzierungssalden der Sektoren“ genannt werden, nicht um die Frage der Liquidität, der Veränderung der Zahlungsmittelbestände. Sondern um die Veränderung des konsolidierten Netto-Geldvermögens des jeweiligen Sektors, gleichgültig wie diese Veränderungen finanziert wurden. Anders ausgedrückt: Diese Tableaus bilden Leistungsbilanzsalden der Sektoren ab und fordern zwar damit unmittelbar gleich große Kapitalbilanzsalden mit umgekehrtem Vorzeichen. Die Daten wurden über eine Konsolidierung der Leistungstransaktionen gewonnen. Auf welchen Einzelbuchungen, ist eine ganz andere Frage: Kredite aller Art, Veränderung von Zahlungsmittel-Beständen, Devisen-Ab- und -Zuflüsse etc.

Doppelte Buchführung als Basis

Die Unterscheidung zwischen Zahlungsmitteln und Geldvermögen basiert auf der doppelten Buchführung, die in Unternehmen bestimmter Größe und bestimmter Rechtsform gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie ist das Grundwerkzeug des makroökonomische Berichtswesens und der Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Weil vielen Lesern das Denken in T-Konten mit Soll und Haben wenig geläufig ist, will ich nur ein recht alltägliches Beispiel anführen, ohne den Formalismus der doppelten Buchführung zu bemühen: Ab einem recht frühen Alter hat fast jeder realisiert, dass man nicht vermögender geworden ist, wenn man sich Geld mit dem festen Versprechen der Rückzahlung geliehen hat. Mit einem privaten Saldierungsschritt der Zahlungsmittel in der eigenen Tasche und der festen Verpflichtung der Rückzahlung zeigt sich, dass das Geldvermögen nicht gestiegen ist, wohl aber die eigene Zahlungsfähigkeit. Geht die Person, die durch das Geldleihen zahlungsfähig geworden, ist zum Friseur, hat aber ihren Geldbeutel zuhause liegengelassen und wird von ihrem Bekannten aufgrund der Zusicherung, das Geld ein paar Tage später nachzureichen, trotzdem bedient. Folgendes Ergebnis ist eingetreten: Ihr Zahlungsmittelbestand hat sich nicht geändert, wohl aber Ihr Geldvermögen, das um den Betrag, den sie dem Friseur schuldet, gesunken ist. Die anschließende Zahlung an den Friseur ein paar Tage später lässt nun zwar den Zahlungsmittelbestand sinken, nicht aber das Geldvermögen. Durch die Zahlung an den Friseur ist neben dem Zahlungsmittelbestand auch der Schuldenstand in gleicher Höhe gesunken.

Aus diesem Beispiel wird sofort ersichtlich, wie das Netto-Geldvermögen eines Wirtschafters berechnet wird: vorhandene Zahlungsmittel (Bargeld und Bankeinlagen) zuzüglich auf Geld lautende Forderungen abzüglich auf Geld lautende Verbindlichkeiten. Dieses Netto-Geldvermögen kann auch negative Werte annehmen, selbst wenn ein ausreichender Zahlungsmittelbestand vorhanden ist. Immobilienkäufer sind häufig so hoch verschuldet, dass vorhandene Zahlungsmittel plus selbst ausgeliehenes Geld bei weitem nicht den Betrag der Hypothekenschuld decken. Dieser Schuld steht allerdings der Sachwert gegenüber. Zahlungsmittelbestände können im Gegensatz zum Netto-Geldvermögen nie negativ sein, sie haben immer einen positiven Wert oder sind null.

Warum hat Steinhardt für die Zahlungsmittel recht …

Entscheidend für die Konstruktion von Sektoren ist immer das Erkenntnisinteresse: Was will man wissen? Bei den Zahlungsmitteln geht es um die Geldmenge, oder genauer: um die unterschiedlichen Geld-Aggregate M0, M1 usw. und um ihre Entwicklung. Manche ökonomischen Theorien stellen eine Verbindung der Veränderung der Bestandsgröße dieser Zahlungsmittel zu anderen ökonomischen Größen her: Preisentwicklung oder wirtschaftliches Wachstum. Mit der sektoralen Einteilung entsprechend der Tableaus „Finanzierungssalden der Sektoren“ kommen wir hier keinen Schritt weiter.

Wir müssen deshalb die Welt in Banken und Nicht-Banken unterteilen, und als Banken im Sinne dieser Einteilung werden Institutionen bezeichnet, die den Zahlungsverkehr besorgen und im Rahmen der Kreditgewährung für die Erteilung der als Zahlungsmittel nutzbaren Gutschriften lizensiert sind – im Falle der Zentralbank vorzugsweise auch für die Emission von Banknoten (Münzen kauft die ZB dem Finanzminister ab). Für diese Sektorenbildung werden die Banken lediglich in genau dieser abstrakten Form herangezogen. Banken als Unternehmen, die sie ja auch sind, weil sie Gewinne und Verluste machen und Eigengeschäfte durchführen, müssen dagegen in der Konsolidierung des Netto-Geldvermögens der Sektoren berücksichtigt werden – aber nicht als eigener Sektor, weil für die Vermögensfrage die Bankeigenschaft unbeachtlich ist.

Das Begriffspaar Geldproduzenten und Geldnutzer ist allerdings weniger geeignet, disjunkte Sektoren zu definieren. Kein Element der einen Menge dürfte eines der anderen sein. Zusätzlich sollte erfüllt sein, dass alle Elemente der betrachteten Gesamtheit einer der Sektoren angehört. Zweifellos sind Banken auch Geldnutzer, d. h. Zahlungsmittelnutzer. Sie nutzen Zentralbankgeld für den Rückkauf von Wertpapieren von der ZB oder im Interbankenverkehr und um Ansprüche ihrer Kunden zu befriedigen, d. h. hier: sich durch Hergabe von Bargeld einer Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden zu entledigen, der seine Forderung gegen die Bank in Banknoten tauschen will – oder Geschäftsbanken nutzen eigenes Giralgeld zugunsten von Lieferanten und vermehren im Augenblick der Zahlung die Menge der Zahlungsmittel. Wenn man die Metaphorik des „Geld-Produzierens“ bemühen will, lautet die disjunkte Sektoren-Konstruktion dann „Geld-Produzenten“ und „Nicht-Geld-Produzenten“.

Die Konsolidierung für den Bankensektor („Geldproduzenten“) wird dann folgendermaßen vorgenommen: Es werden alle Kredite der Elemente dieses Sektors addiert und ihre Verbindlichkeiten gegenüber anderen Elementen dieser Gruppe abgezogen. Das Ergebnis ist das Netto-Bankkredit-Volumen, das zugleich die Zahlungsmittelmenge in der Verfügung der Komplementärgruppe, der Nicht-Banken („Nicht-Geld-Produzenten“) ist. Diese sektorale Einteilung ist unverzichtbare Voraussetzung, wenn man z. B. die Gültigkeit der naiven Quantitätstheorie oder die impliziten Voraussetzungen der von der Neoklassik behaupteten Neutralität des Geldes diskutieren will. Ich konnte bislang noch nicht feststellen, dass Grunert dem widersprechen würde.

… warum Grunert dagegen für das Geldvermögen?

Für die Darstellung der Geldvermögensumschichtungen sind die oben beschriebenen Sektoren üblich, weil mit ihnen die gewünschten Daten verbunden sind. Und Grunert hat natürlich Recht, dass die Verschuldung des Staates umgekehrt das saldierte Netto-Geldvermögen der Summe der Nicht-Staatssektoren darstellt. Ich kann auch nicht erkennen, dass Steinhardt dies anzweifeln würde.

Das negative Netto-Geldvermögen des Staates und zugleich das positive Netto-Geldvermögen der Nicht-Staatssektoren erfahren in Coronazeiten eine gewaltige Ausweitung. Die Zentralbanken tragen dabei einen zu vernachlässigenden Anteil. Wie lässt sich das Netto-Geldvermögen einer Zentralbank feststellen? Wie bei jedem anderen Wirtschafter auch! Ein Blick in die Bilanz sollte genügen: Wenn man vom Eigenkapital alle Aktiva abzieht, die man nicht im weiteren Sinne als Geldforderungen bezeichnen kann, hat man das Netto-Geldvermögen der Zentralbank. Es könnte auch negativ werden, wenn die Zentralbank vermehrt Aktien kauft und diese als Sachwerte definiert werden. Das Eigenkapital müsste deswegen nicht sinken.

Ist das Netto-Geldvermögen der Zentralbank unbesehen dem Netto-Geldvermögen des Staates zuzuordnen? Angesichts der verschwindend geringen Größe des Zentralbank-Netto-Geldvermögens im Verhältnis zu den Staatsschulden eigentlich ein Neben-Aspekt. Die Antwort auf die Frage findet man in der Auskunft, wem die Zentralbank eigentumsrechtlich zuzuordnen ist. Es gibt Zentralbanken, die als Aktiengesellschaften auch nichtstaatliche Eigner besitzen. Mit welcher Berechtigung wollte man hier deren Anteil im Staatssektor positioniert sehen?

Was die Geldvermögensumschichtung zwischen den vier großen Sektoren betrifft, spielt die Zentralbank überhaupt keine nennenswerte Rolle. Vorausgesetzt die Zentralbank hielte ihr Eigenkapital konstant und änderte nicht ihre Sachaktiva, dann wäre ihr Beitrag zur Veränderung des Netto-Geldvermögens des Staatssektors gleich null. Ihr Bilanzgewinn, zugleich ihre Gewinnabführung an den Finanzminister, ist eine Einnahme des Staates und damit als Minderung der Staatsverschuldung ohnehin schon auf der Staatsseite gebucht und nicht erst bei der Konsolidierung Staat/Zentralbank.

Die Sachanlagen z. B. der Bundesbank betragen 2018 und 2019 mit der geringen Veränderung von 44 Millionen € ca 0,05% ihrer jeweiligen Bilanzsumme. Entsprechen wäre das Netto-Geldvermögen der Bundesbank von 2018 auf 2019 um ca. 70 Millionen gesunken, das Grundkapital aber lediglich um 26 Millionen €. Der Netto-Geldvermögenszuwachs des deutschen Staates (in diesem Fall Schuldentilgung) in Höhe von 45 Milliarden € ergibt bei Konsolidierung mit den Zahlen der Bundesbank einen um 70 Millionen € niedrigeren Betrag.

In Fragen des Geldvermögens ist eine Zentralbank im Eigentum des Staates Teil des Staatssektors. Die Geschäftsbanken sind als Unternehmen in dieser Frage dem Unternehmenssektor zuzuordnen. Das widerspricht Steinhardts Sektorenbildung von Banken und Nichtbanken nicht.

Bedeutet für Grunert „Konsolidierung“ etwas anderes?

Es drängt sich mir die Vermutung auf, dass es Grunert womöglich gar nicht um diese Konsolidierung geht, die letztlich auf die Leistungsbilanzsalden der einzelnen Sektoren zielt. Im Bereich der Leistungstransaktionen ist die Zentralbank nur ein kleiner Player. Sie hat Einnahmen aus Zinsen und positiven Neubewertungen und Kosten aus ihrem Betrieb und aus negativen Neubewertungen.

Ihre Aufgabe ist nicht die Gewinnerzielung, sondern die Wahrnehmung ihrer Funktion im Finanzsystem. Ihre Ausgabe besteht in der Durchführung von reinen Finanztransaktionen, die das Finanzsystem am Leben halten und einen gewünschten Zinssatz an den Geldmärkten erzeugen. Die Kräfte, die Preisentwicklung in einen gewünschten Korridor zu bewegen, scheinen ihr schon entschwunden zu sein.

Wenn hier mit Konsolidierung nicht die Bestimmung der Leistungsbilanzsalden der Sektoren gemeint sein soll, sondern die Zusammenführung der Bilanz der Zentralbank mit der des zugehörigen Staates, würde ein solches Unterfangen schon an der Nichtexistenz der Bilanz für den Staat scheitern. Der Staat nutzt für sich im Gegensatz zur Zentralbank nicht die doppelte Buchführung.

Start der Verständnishilfe mithilfe einer Black Box

Da Grunert in seinem Artikel zwar viel von Konsolidierung spricht, leider aber nicht expressis verbis definiert, was er im speziellen Fall unter Konsolidierung von Staat (hauptsächlich in Form seines Finanzministeriums) und Zentralbank versteht, will ich einen eigenen Verständnisversuch wagen.

Könnte es sein, dass wir hier im Rahmen einer didaktischen Bemühung aufgefordert werden, uns zunächst einmal ein opakes Gebilde zu denken, dessen Funktionen für die Außenwelt zugleich Währungsdefinition, Staatsausgaben, Staatseinnahmen, Begebung von Anleihen, Durchführung von Zentralbankaufgaben wie dem Versehen der Geschäftsbanken mit Liquidität und deren Befähigung zum letzten Saldenausgleich im Zahlungsverkehr untereinander sind? Alles verbunden mit der Zusage einer folgenden Ausdifferenzierung, die die Darstellung näher an die tatsächlichen Gegebenheiten bringen würde?

Gegen ein solches Vorgehen wäre nichts einzuwenden. Vielleicht ist das Wort „Konsolidierung“ dafür ein wenig zu gewichtig. Jedenfalls würden Steinhardts Einwände an einer solchen didaktischen Entscheidung vorbeizielen. Die weitere Ausdifferenzierung könnte ja genau bei der von Steinhardt favorisierten Sicht der Dinge landen. Für den Prozess der didaktischen Entwicklung des Verständnisses des modernen monetären Systems wird auch versprochen, dass sich die ergebenden bilanziellen Positionen nicht verändern würden.

Mit der Erwartung einer Bilanz für das zugrundeliegende Gesamtgebilde, mit der der didaktische Prozess begonnen werden soll, würden wir das Vorgehen allerdings komplett überfordern. Das Sachvermögen und eine Vielzahl sogenannter Schatten-Verbindlichkeiten des Staates wird wohl unidentifizierbar in der opaken Box unserem Zugriff entzogen bleiben müssen. Der zusätzlichen Anwendung der Steinhardtschen Sektorenbildung von Geldproduzenten und Nicht-Geldproduzenten stünde allerdings nichts im Wege und sollte daher keinen weiteren Streit auslösen.

Was kann die Black Box?

Unsere Black Box gehört zu den Banken, den „Geld-Produzenten“; ist sogar in privilegierter Position und kann in eigener Währung nie zahlungsunfähig werden; kann unbeschränkt Ausgabenvorsprünge realisieren, solange Verkäufer Interesse bewahren, ihre Leistungen gegen Gutschriften oder Geldscheine herzugeben; Einnahmen der Black Box sind keine Voraussetzung für ihre Ausgaben; den auferlegten Steuerpflichten lässt sich nur nachkommen, wenn die Black Box durch Zentralbankgeld-Emission über Staatsausgaben oder Ankauf von Wertpapieren die Geschäftsbanken mit Reserven versorgt hat; bei der Black Box einlaufenden Zahlungsmittel sind erloschen oder vernichtet, sie sind durch die mit der Einzahlung bei der Box verbundene Steuertilgung „aufgebraucht“.

Zweifellos ergeben die folgenden Ausdifferenzierungen der Black Box zu einem Staat mit eigenem Budget, eigenen Einnahmen und einer zwar im Staatseigentum befindlichen, von ihm aber unabhängig bilanzierenden Zentralbank keine neuen oder abweichenden Zahlen. Die Differenz von Einnahmen und Ausgaben des vormaligen Gebildes werden zwischen Staat und Zentralbank aufgeteilt, beim Staat landet wohl das komplette negative Geldvermögen, die Zentralbank hat nicht zwangsläufig, aber wahrscheinlich ein kleines positives.

Wie auch immer die ursprüngliche Summe aufgeteilt ist, beide neue Größen wären in Summe genau das ursprüngliche Netto-Geldvermögen der Blackbox. Der Gesamtbestand der Zahlungsmittel erführe ebenso keine Veränderung und entspräche weiterhin dem Netto-Kreditvolumen der Geld-Produzenten-Gruppe. Als Zahlungsmittel nutzbare „Steuergutschriften“ würden als Teil dieses Netto-Kreditvolumens gerechnet.

Unklar bleibt für mich der didaktische Vorteil des Erläuterungsprozesses mit einer Black Box, dem Konsolidierungsergebnis der Zusammenfassung von Staat und Zentralbank. Ich persönlich halte es für aussichtsreicher mit einem einstufigen Bankensystem zu beginnen, in dem es eine einzige Bank gibt, für die man besondere Kundenorientierung annimmt, weil ihr Eigentümer zugleich ihr wichtigster Kunde, der Staat, ist. Über den konkreten didaktischen Weg mag aber jeder selbst entscheiden, der anderen ein besseres Verständnis des modernen Geldsystems näherbringen will.

Vorrang des Zentralbankgeldes?

Die weiteren Streitpunkte zwischen Steinhardt und Grunert müssten sich leichter aus dem Wege räumen lassen.

„Vorrangstellung“ ist ein zu definierender Begriff. Ich verstehe ihn so, dass das ZB-Geld in dem Sinne diese Stellung gegenüber dem Geschäftsbankengeld hat, dass die ausreichende Verfügbarkeit dieser ZB-Zahlungsmittel bei den Geschäftsbanken die durchführende Teilnahme dieser Geschäftsbanken am Zahlungsverkehr ermöglicht. Die Vorrangstellung des ZB-Geldes ist damit ein anderer Ausdruck für den Vorrang der ZB gegenüber den Geschäftsbanken.

Denn die ZB hat es in der Hand, die Geschäftsbanken liquide zu halten oder eben nicht. Dieser Vorrang ist wiederum ein anderer Ausfluss dessen, dass die ZB als einzige Bank nicht gewährleisten muss, dass ihre Verbindlichkeiten in solche gegen andere Debitoren tauschbar sein müssen oder sonst wie getilgt werden müssen, z. B. durch Hergabe von Edelmetall.

„Vorrang“ heißt aber nicht, dass eine ZB es sich leisten könnte, willkürlich das Zahlungssystem zusammenbrechen zu lassen. Es gibt also eine funktionelle Vorrangstellung, die auch vorhanden ist, wenn die Marktsituation am Geldmarkt dergestalt ist, dass die Beteiligten kaum Anlass haben, sich dies es funktionellen Mechanismus zu bedienen.

Steinhardts Beschreibungen der zu Lasten des Bargeldgebrauchs veränderten Zahlungssitten und der alternativen Umgangsmöglichkeiten mit Zahlungssalden im Zahlungsverkehr tun der funktionellen Vorrangstellung des Zentralbankgeldes keinen Abbruch. Durch die richtigen „Einwände“ in Grunerts Replik gegen Steinhardts Infragestellung der Vorrangstellung sehe ich diese meine Sichtweise bestätigt. Grunert führt besondere Marktsituationen an, in denen die funktionelle Sonderrolle des Zentralbankgeldes besondere Bedeutung gewinnt und deshalb vom breiten Publikum mit besonderer Wertschätzung bedacht wird. Ein Bild aus meiner nördlichen Heimat: So lange sich Ebbe und Flut im gewohnten Strombett der Elbe bewegt, spielt die Vorrangstellung des Deiches keine große Rolle, bei Eintreten der Jahrhundertflut freuen wir uns über die ausreichende Deichkrone.

Schuldscheine oder Steuergutschriften?

Der Satz „I promise to pay the bearer on demand the sum of … pound“ ziert einen britischen Geldschein. Kein Inhaber wird aber heutzutage erwarten, für die Hergabe bei dem Aussteller des Geldscheins eine bestimmte Menge Goldes zu erhalten. Die Banknote ist also kein Schuldschein mehr, obwohl er bei der Zentralbank als Verbindlichkeit gebucht ist.

Die Banknote eine Steuergutschrift zu nennen, überzeugt mich aber auch nicht vollständig, wenn man gleichzeitig zur Kenntnis nehmen soll, dass man mit Giralgeld oder mit Bargeld keine Steuerschuld tilgen kann, sondern nur durch eine Einzahlung auf dem Staatskonto bei der Zentralbank, also durch unbares Zentralbankgeld. Wäre dann nicht das unbare Zentralbankgeld die eigentliche Steuergutschrift, und unsere Geschäftsbanken tilgten in Stellvertretung für uns im Austausch für Bar- oder Giralgeld unsere Steuerschuld?

Im Prinzip ist das alles aber gar kein Problem: Wer ausreichend liquide ist, dem gelingt bei funktionierendem Zahlungssystem die Tilgung seiner Steuerschuld. Die Mehrwertsteuer kann vom Endverbraucher, der sie zu tragen hat, natürlich auch bar bezahlt werden. Bei Störungen im Zahlungsverkehr dürfte er kaum zu belangen sein. Als dritte Variante könnte diskutiert werden, dass die Geldscheine vom Grundsatz her ewig laufende und damit nicht-rückzahlbare, unverzinsliche Mini-Staatsanleihen unterschiedlicher Stückelung sind, die allgemein als Zahlungsmittel genutzt werden, auch um sich letztlich seiner Steuerschulden zu entledigen.

Die Diskussion ist letztlich müßig. Zentralbankgeld, bar oder unbar, ist bei der Zentralbank eine Verbindlichkeit, also eine Passivbuchung im Haben, der die auf die Bilanz genommenen Wertpapiere, Devisen und das Gold als Aktiven im Soll gegenüberstehen. An dieser Bilanzierung ist nichts auszusetzen. Einer politischen Änderung der Regularien zugunsten einer direkten Staatsfinanzierung durch die Zentralbank stünde diese Buchungspraxis nicht entgegen: Es würde gebucht: x Forderungen gegen den Staat an x Gutschriften zugunsten des Staatskontos.

Es besteht überhaupt kein Bedarf, den Spielraum für weitere Staatsverschuldung durch „alternative“ Wege der Buchung zu erweitern, es sei denn man wollte etwas verstecken. Der Spielraum ist durch fragwürdige Regeln anderer Art begrenzt: „Schuldenbremse“ im Grundgesetz, künstlich hervorgerufene Abhängigkeit vom Kapitalmarkt.

Die negative Differenz von Einnahmen und Ausgaben des Staates, vulgo Staatsschulden, ist davon unberührt, welches Mengenverhältnis sich aufgrund des Eingreifens der Zentralbank am Geldmarkt zwischen den Größen Staatsanleihen innerhalb und außerhalb der Bilanz der Zentralbank ergibt. Denn diese Operationen sind alle geldvermögensneutral.

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