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Mut zur Lücke

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Gesetzeslücken sind nicht immer ein Fauxpas. Oft steht politisches Kalkül dahinter. So wie beim neuesten Werkvertragsgesetz, das dem System Tönnies eigentlich ein Ende bereiten soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, er wolle in der Fleischindustrie keinen Stein auf den anderen lassen und rigoros durchsieben. Halbe Sachen würde es mit ihm nicht geben. Gut gebrüllt, Löwe, möchte man meinen. Und tatsächlich lieferte die Bundesregierung, so wie sie immer notgedrungen liefert, wenn ein Skandal oder untragbare Zustände nicht länger unter der Decke zu halten sind. Schuld war eigentlich nur die Corona-Krise. Plötzlich wurden zahlreiche Mitarbeiter auf Schlachthöfen positiv getestet, die oft nicht direkt bei den Firmen, sondern bei Subunternehmen angestellt

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Sebastian Müller considers the following as important:

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Gesetzeslücken sind nicht immer ein Fauxpas. Oft steht politisches Kalkül dahinter. So wie beim neuesten Werkvertragsgesetz, das dem System Tönnies eigentlich ein Ende bereiten soll.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, er wolle in der Fleischindustrie keinen Stein auf den anderen lassen und rigoros durchsieben. Halbe Sachen würde es mit ihm nicht geben. Gut gebrüllt, Löwe, möchte man meinen. Und tatsächlich lieferte die Bundesregierung, so wie sie immer notgedrungen liefert, wenn ein Skandal oder untragbare Zustände nicht länger unter der Decke zu halten sind.

Schuld war eigentlich nur die Corona-Krise. Plötzlich wurden zahlreiche Mitarbeiter auf Schlachthöfen positiv getestet, die oft nicht direkt bei den Firmen, sondern bei Subunternehmen angestellt waren. Zu allem Überfluss wurden in diesem Zuge ››ungeahnt‹‹ katastrophale Arbeits- und Unterkunftsbedingungen in der Fleischindustrie aufgedeckt. Das Virus meinte es nicht gut mit dem verkannten Philanthrop Clemens Tönnies, der laut eigenem Bekunden ohnehin schon längst vor hatte, die Zustände in seinen Betrieben zum Besseren zu wenden.

Der am Mittwoch auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf will dem zuvorkommen und Auswüchse wie beim Skandal-Konzern Tönnies nun schwarz auf weiß unterbinden. Er sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab 2021 im Kerngeschäft keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Denn das ››Vertrauen, das wir in die Firma Tönnies setzen, ist gleich null‹‹, betonte der Leiter des Krisenstabs Thomas Kuhlbusch. Auch Heils Vertrauen ist ››gleich null‹‹. Das System Freiwilligkeit, eigentlich der Politik liebstes Kind, ist plötzlich nicht länger tragbar.

Der Löwe in Gestalt des Arbeitsministers warnte auch gleich Bundestag und Bundesrat davor, das Gesetz in den parlamentarischen Beratungen noch zu verändern. Diese dürften sich ››nicht von einer Lobby beeindrucken lassen, die mit sehr, sehr viel Geld ihr Geschäftsmodell retten will‹‹. Heil weiß, von was er spricht. Und darum weiß er wahrscheinlich auch, dass eine Gesetzesänderung gar nicht mehr unbedingt nötig ist.

Angeblich um das ››regionale Fleischerhandwerk‹‹ im Kampf gegen die Großschlachtereien zu stärken, wie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner behauptete, baute man ein paar klitzekleine Ausnahmen in das Werkvertragsgesetz ein: Betriebe bis zu 50 Mitarbeiter können diese auch weiterhin über Werkverträge beschäftigen. Klöckners Ressort war es auch, das ››im Sinne kleinerer und mittlerer Unternehmen Korrekturen am ursprünglichen Entwurf‹‹ durchdrückte. Zunächst hatten nur Betriebe bis 30 statt bis 50 Beschäftigte von den verschärften Vorschriften ausgenommen werden sollen. An Tönnies war da natürlich noch gar nicht zu denken!

Kaum war das abgesegnet, sickerte durch, dass Tönnies beim Amtsgericht Gütersloh als Antwort auf das Verbot schon am 14. Juli fünfzehn Tochterfirmen namens ››Tönnies-Production‹‹ (römisch durchnummeriert von I – XV) angemeldet hatte. Nun wird bereits spekuliert, zu welchem Zweck?

Der Konzern verwies darauf, dass die Gründung der Tochterunternehmen ››ein völlig normaler Vorgang in einem internationalen Konzern‹‹ sei. Man wolle ››Direkteinstellungen an verschiedenen Standorten und für verschiedene Gesellschaften im Konzern‹‹ – als das, was Tönnies schon immer gewollt haben wollte – ››schnell umsetzen‹‹. Eilig schloss auch ein Sprecher des Arbeitsministeriums Subunternehmertum bei Tochterfirmen aus, da das Gesetz nur Handwerksbetriebe betreffe: ››Ein Tätigwerden von Arbeitnehmern Dritter (…) wird künftig im Bereich des Schlachtens, Zerlegens und der Weiterverarbeitung von Fleisch grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Dritte in diesem Sinne sind auch Tochterunternehmen.‹‹

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist dagegen skeptisch, was die Tochterfirmen angeht. Die Fleischindustrie sei bisher ››sehr kreativ‹‹ darin gewesen, Gesetze zu umgehen. ››Möglich ist alles‹‹, glaubt die NGG wohl nicht ganz zu unrecht.

Grundsätzlich gilt – und die Bundesregierung weiß, dass Tönnies das weiß, so wie Tönnies weiß, dass die Bundesregierung das weiß –, wo eine Gesetzeslücke ist, wird sie auch genutzt. Wäre dem nicht so, würde man sich mit ziemlicher Sicherheit weitaus weniger Gesetzeslücken unter findiger Mitwirkung von Unternehmenslobbyisten ausdenken müssen. Ob und wie Tönnies von dieser ››Lösung‹‹ profitieren kann, wird die Zukunft zeigen.

Im Raum steht aber auch die Frage, warum sich die Regierung nicht gleichzeitig auch um die Landwirtschaftshelfer oder Lieferdienste gekümmert hat, Sparten, in denen es um Arbeitsverhältnisse und Arbeitnehmerschutz nicht viel besser steht. Die Antwort ist naheliegend: man will es nicht. Nicht umsonst brauchte es auch bei Tönnies den Corona-Skandal, bis die Medien hellhöriig wurden und die Politik unter Zugzwang geriet.

Um den Tönnies-Skandal und die Trägheit der Politik einordnen zu können, muss man die Geschichte der Agenda 2010 kennen. Im Zuge dieser Reformen wurden Arbeitnehmerschutzrechte, welche nun wieder auf der – Achtung Wortwitz! – ››Agenda‹‹ stehen, systematisch ausgehebelt. Der Missbrauch der Leiharbeit, der jetzt so am Pranger steht, wurde mit ihr überhaupt erst gesetzlich ermöglicht. Das heißt – ganz genau – er wurde von genau der Partei auf den Weg gebracht, die ihn jetzt halbherzig bekämpfen will.

Die Geschichte geht mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2017 weiter. ››Wir haben zum ersten Mal in der Geschichte überhaupt eine gesetzliche Regelung, die ganz eindeutig die Rechte der Leiharbeitnehmer stärkt. Wir haben zum ersten Mal überhaupt Regeln, damit Werkverträge nicht missbraucht werden‹‹, tönte Heils Vorgängerin und Parteikollegin, Andrea Nahles, über ihren Entwurf im Mai 2016.

Tatsächlich war das Gegenteil der Fall. Das Gesetz machte es wieder möglich, Leiharbeit für Daueraufgaben legal zu nutzen, nachdem diese 2011 durch die Vorgaben der EU-Leiharbeitsrichtline stark beschränkt wurde. Zwar können Leiharbeiter mit der Reform nur bis zu 18 Monate entliehen werden. Ein Tarifvertrag der Entleihbranche kann diese Frist aber unbegrenzt verlängern. Gleichbehandlung beim Lohn ist frühestens nach 9 Monaten zwingend – die Frist kann in Tarifverträgen auch länger ››gestreckt‹‹ werden.

Wer hat diese von Nahles so bejubelte Reform, von der übrigens im damaligen Koalitionsvertrag kein Wort stand, im BMAS „bestellt“? Sicherlich nicht die illegal verliehenen Arbeitnehmer, und sicher auch nicht die Kernklientel der SPD. Die gefürchtete Lobby, Sie wissen schon, ››die mit sehr, sehr viel Geld ihr Geschäftsmodell retten will‹‹, schon eher.

Machen wir uns also nichts vor: Das Klagen über die Spitze des Eisbergs, namentlich der Zustände bei Tönnies – etwa, dass Menschen 16 Stunden am Tag arbeiteten und ihr Lohn für Miete oder Schutzausrüstung teilweise einbehalten wurde – ist bigott und an Heuchelei nicht zu überbieten. Es sind Zustände, die von der SPD, die jetzt aufräumen will, genau so gewollt waren, wie sie jetzt sind. Gerhard Schröder, damals Bundeskanzler, rühmte sich ob des größten Niedriglohnsektors in Europa.

Die Lücken im Werkvertragsgesetz haben also nichts mit Dilettantismus oder Gutgläubigkeit zu tun, sondern mit Kalkül.

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