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Macht und Ohnmacht des Staates

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Macht hat keinen guten Ruf, sie offen anzustreben gilt als unschicklich, doch dessen ungeachtet war und bleibt sie höchst begehrt. Besonders geübt darin, die nach Macht Strebenden ob der Amoralität oder gar Gefährlichkeit ihres Tuns zu denunzieren, sind nicht ganz überraschend die Machthaber selbst. Macht macht machbar, das macht, abgesehen vom subjektiven Berauschungsfaktor, ihre Attraktivität aus. Die Frage ist, was die nach Macht Strebenden bzw. die sie Ausübenden genau damit machen wollen und welche Legitimität sie für sich und ihre Ziele beanspruchen können, auch, wieviel der Macht sie dazu bedürfen, wieviel davon man ihnen zugestehen mag und welche Kontrollen der Macht man angesichts der immer gegebenen Möglichkeit ihres Missbrauchs fordern sollte. Was macht den Staat aus? Der Staat

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Macht hat keinen guten Ruf, sie offen anzustreben gilt als unschicklich, doch dessen ungeachtet war und bleibt sie höchst begehrt. Besonders geübt darin, die nach Macht Strebenden ob der Amoralität oder gar Gefährlichkeit ihres Tuns zu denunzieren, sind nicht ganz überraschend die Machthaber selbst.

Macht macht machbar, das macht, abgesehen vom subjektiven Berauschungsfaktor, ihre Attraktivität aus. Die Frage ist, was die nach Macht Strebenden bzw. die sie Ausübenden genau damit machen wollen und welche Legitimität sie für sich und ihre Ziele beanspruchen können, auch, wieviel der Macht sie dazu bedürfen, wieviel davon man ihnen zugestehen mag und welche Kontrollen der Macht man angesichts der immer gegebenen Möglichkeit ihres Missbrauchs fordern sollte.

Was macht den Staat aus? Der Staat hat sich als die vorherrschende Form herausgebildet, in der moderne Gesellschaften sich großmaßstäblich organisieren. Dieses ›sich organisieren‹ darf jedoch nicht zu dem Missverständnis führen, dass Gesellschaften bzw. Staaten selbstorganisierende Gebilde wären im Sinne des, ursprünglich von Kant geprägten [Kant 1793, B289–298] und durch die moderne Evolutionsbiologie weiterentwickelten, Begriffs der Selbstorganisation [Maturana, Varela 1987]. Weder bringt die staatliche Organisation sich selbst allein durch sich selbst hervor, noch vermag sie ihre Form mit der Zuverlässigkeit zu reproduzieren und ihre Subjekte so weit funktional zu fixieren, d. h. in ihrer Selbständigkeit einzuschränken, wie dies Organismen tun. Vielmehr bleibt sie auf biologische und gesellschaftliche Subsysteme angewiesen, die einen hohen Grad an Selbständigkeit behalten [Maturana, Varela 1987, 216-217; Maturana, Pörksen 2002, 109-118]. Die entscheidende Frage ist die nach dem Grad der Selbständigkeit bzw. Variabilität der Subsysteme, das mit einem Zusammenhalt der Gesellschaft und der Funktion der Staatsorgane verträglich ist.

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