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Öffentliche Gelder für den Stillstand

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Öffentliche Gelder müssen im öffentlichen Interesse verwendet werden. Die Coronahilfen aber zementieren eine nicht nachhaltige Wirtschaftsstruktur, anstatt die Gelegenheit für den Umbau der deutschen Wirtschaft am Schopf zu packen. Ein neues Paket von „Coronahilfen“ wurde von der Regierungskoalition einmütig beschlossen. Vorab die gute Nachricht: Die Koalitionäre mussten nicht lange suchen, um weitere Gelder für die Abfederung der Corona-Pandemie zu „mobilisieren“. Möglicherweise lernen daraus sogar Politiker, dass Kapitalmärkte zur „Refinanzierung“ von Staatsausgaben vollkommen irrelevant sind. Das wäre ein erster Schritt, um zu erkennen, dass sämtliche Schuldenbremsen – ob nun auf EU-, Bundes-, Länder- oder Kommunalebene – unsinnig sind. Die Tatsache, dass

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Öffentliche Gelder müssen im öffentlichen Interesse verwendet werden. Die Coronahilfen aber zementieren eine nicht nachhaltige Wirtschaftsstruktur, anstatt die Gelegenheit für den Umbau der deutschen Wirtschaft am Schopf zu packen.

Ein neues Paket von „Coronahilfen“ wurde von der Regierungskoalition einmütig beschlossen. Vorab die gute Nachricht: Die Koalitionäre mussten nicht lange suchen, um weitere Gelder für die Abfederung der Corona-Pandemie zu „mobilisieren“. Möglicherweise lernen daraus sogar Politiker, dass Kapitalmärkte zur „Refinanzierung“ von Staatsausgaben vollkommen irrelevant sind. Das wäre ein erster Schritt, um zu erkennen, dass sämtliche Schuldenbremsen – ob nun auf EU-, Bundes-, Länder- oder Kommunalebene – unsinnig sind.

Die Tatsache, dass Staaten faktisch über unbegrenzte finanzielle Ressourcen verfügen, heißt aber keineswegs, dass der Staat jeden Finanzbedarf decken sollte. Jede Verwendung öffentlicher Gelder bedarf der Rechtfertigung und transparenter Regeln. Anders ausgedrückt, ohne einen Nachweis der Verwendung öffentlicher Gelder im Gemeinwohlinteresse, sind „Finanzhilfen“, welcher Art auch immer, nicht zu rechtfertigen.

Eine solche Forderung wird oftmals und bestenfalls mit einem abfälligen Achselzucken oder einem genervten Seufzer quittiert. Denn was heißt schon „Gemeinwohlinteresse“? Können bei Licht besehen doch nur Menschen und keineswegs „Völkern“ und ähnlichen Kollektiven Interessen zugeschrieben werden, weil sich die Vielfalt der individuellen Interessen in pluralistischen Gesellschaften niemals auf einen Nenner bringen lassen. [...]

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